Stellungnahmen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
16. Juni 2026. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht unter anderem zwei grundlegende Änderungen der bisherigen Befristungspraxis im Wissenschafts-bereich vor:
- Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und
- den Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung.
In der Qualifizierungsphase vor der Promotion soll die Mindestvertragslaufzeit für einen Erstvertrag drei Jahre betragen. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn die Finanzierung der Stelle aus Drittmitteln erfolgt, und insbesondere auch dann, wenn die drittmittelfinanzierte Stelle einen deutlich kürzeren Zeithorizont als drei Jahre hat.
Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum 5. Hochschulrechtsänderungsgesetz Baden-Württemberg
25. Juli 2024. Die geplante fünfte Hochschulgesetzänderung steht im Zeichen des Weiterentwicklungsprozesses der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und greift deren Neustrukturierung auf. Mit der nachfolgenden Stellungnahme legt der hlb Baden-Württemberg weitere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Novellierungsentwurf vor.
Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum Vierten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Baden-Württemberg
Oktober 2020. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg entschied, dass Teile des Landeshochschulgesetzes (LHG) die grundrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Professorinnen und Professorinnen derart verletzt, dass das Gesetz für nichtig befunden werden müsste. In seinem umfassenden Urteil legte der VerfGH detailliert dar, in welchen Punkten das LHG Mängel aufweist.
Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 1586/14, Hochschulgesetz Baden-Württemberg
9. Oktober 2018. Wir halten die Verfassungsbeschwerde in der modifizierten Form für zulässig und begründet. Eine Ergänzung unserer Stellungnahme soll hiermit für den Antrag zu 1.) der Beschwerdeschrift vom 6. April 2018 vorgelegt werden, wonach §§ 18 Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 bis 4, 18 a in der Fassung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) vom 7. März 2018 mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sind.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes
November 2017. Mit dem am 14. November 2016 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerde eines Professors an der Hochschule Karlsruhe die Regelungen im Landeshochschulgesetz über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder mit der Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt.
